Was heißt Wahlarzt

Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.

 

Sie erhalten von mir nach erfolgter Ordination einen schriftlichen Befund und eine detaillierte Honorarnote mit der Auflistung der erbrachten Leistungen, die Sie auf das angegebene Konto überweisen oder per Erlagschein einzahlen können. Sie können die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Etwa 80 Prozent der erbrachten Leistungen bekommen Sie zu den üblichen Kassenätzen, rückerstattet. Die Differenz wird Ihnen für den Fall, dass Sie eine Zusatzversicherung für Wahlarztbesuche abgeschlossen haben, von dieser abgegolten.

 

Das dafür notwendige Antragsformular können Sie auf meiner Homepage herunterladen. -> Antragsformular